Wer seinen Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten an eine eigene Gewerbelizenz geknüpft hat, steht bei der Verlängerung inzwischen vor deutlich höheren Hürden. Seit Jahresbeginn prüfen die Behörden nicht mehr nur, ob eine Firma existiert, sondern ob sie tatsächlich arbeitet.

Zuerst geht es um den Mietvertrag. Verlangt wird ein auf den Firmennamen registrierter Gewerbemietvertrag; ein privat abgeschlossener Wohnungsmietvertrag genügt nicht mehr. Als Betriebsstätte akzeptiert werden Büros, Flexi Desks oder Lagerflächen, sofern die Angaben exakt mit der Lizenz übereinstimmen. Abweichende Namen oder abgelaufene Verträge führen regelmäßig zu Rückfragen.

Zweitens muss der Antragsteller belegen, dass er im Land wohnt. Dafür wird eine aktuelle Strom und Wasserrechnung verlangt, ausgestellt auf den eigenen Namen und mit Wohnadresse in den Emiraten. Telekommunikationsrechnungen werden mancherorts ebenfalls anerkannt.

Der dritte Punkt bereitet die meisten Schwierigkeiten: Kontoauszüge des Firmenkontos über sechs Monate, bei einer Bank vor Ort, mit echten Bewegungen. Zahlungseingänge von Kunden, Überweisungen an Lieferanten, Löhne und laufende Kosten sollen sichtbar sein. Berater nennen einen erwarteten Kontostand von rund fünfzigtausend Dirham sowie ein dokumentiertes Stammkapital von etwa achtundvierzigtausend Dirham je Gesellschafter. Ruhende Konten ziehen zusätzliche Prüfungen nach sich.

Gewerbelizenz und Etablissementkarte müssen jeweils noch mindestens sechzig Tage gültig sein. Wer die Bedingungen nicht erfüllt, verliert den Aufenthaltstitel und muss auf ein Arbeitsvisum wechseln oder ausreisen.

Der Rat der Kanzleien fällt eindeutig aus: mindestens ein halbes Jahr vorher beginnen. Eine Kontohistorie lässt sich in der letzten Woche nicht mehr herstellen.